Energetische Sanierung

Alles Rund um das Thema energetische Sanierung im Bestand
Energieausweisdokumente und Taschenrechner auf einem Tisch © USeePhoto / AdobeStock
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Energetische Sanierung im Bestand: Förderung, Kosten und Wertsicherung für alle Gebäudetypen

Die energetische Sanierung ist für Eigentümer und Betreiber von Bestandsgebäuden das zentrale Thema unserer Zeit. Steigende Energiekosten, verschärfte gesetzliche Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die drohende Entwertung ineffizienter Gebäude zu Stranded Assets machen strategisches Handeln notwendig. Dies gilt gleichermaßen für Wohngebäude, Bürokomplexe, Industriehallen, öffentliche Gebäude und Sakralbauten.
 
Gleichzeitig bieten sich enorme Chancen durch staatliche Förderung, Wertsteigerung und Betriebskostenoptimierung. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnah, was energetische Sanierung für verschiedene Gebäudetypen bedeutet, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen und wie Förderung optimal genutzt wird. Stand: November 2025

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet energetische Sanierung im Bestand?

Stranded Assets vermeiden: Die strategische Dimension

Welche energetische Sanierung ist Pflicht?

Was fällt unter energetische Sanierung? Die wichtigsten Maßnahmen

Energetische Sanierung Förderung für verschiedene Gebäudetypen

Steuerliche Aspekte bei verschiedenen Eigentümerstrukturen

Amortisation und Wirtschaftlichkeit

Besonderheiten bei verschiedenen Gebäudetypen

Energetische Sanierung bei laufendem Betrieb

Was bedeutet energetische Sanierung im Bestand?

Unter energetischer Sanierung versteht man alle baulichen Maßnahmen an einem Gebäude, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. 
Im Fokus stehen dabei: 

Das Ziel: Gebäude, die weniger Energie verbrauchen, niedrigere Betriebskosten verursachen und gleichzeitig ihren Wert langfristig sichern oder steigern. 

Stranded Assets vermeiden: Die strategische Dimension

Für Eigentümer und Betreiber geht es nicht nur um Energieeinsparung, sondern um Werterhalt und Risikominimierung. Die EU-Taxonomie und ESG-Kriterien machen deutlich: Gebäude, die sich einer Dekarbonisierung verweigern, drohen zu Stranded Assets zu werden. 

Zentrale Treiber für energetische Sanierung: 

Welche energetische Sanierung ist Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bestimmte Maßnahmen vor, die für alle Gebäudetypen gelten: 

Austauschpflicht für alte Heizungen

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. 

Dämmung oberster Geschossdecken (§ 47 GEG)

Wenn die oberste Geschossdecke zugänglich, aber nicht gedämmt ist, besteht eine Nachrüstpflicht. Alternativ kann auch das Dach gedämmt werden. 

Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren

Ungedämmte Rohrleitungen in unbeheizten Räumen müssen nachträglich gedämmt werden. 

Beachtung von Mindeststandards bei Sanierung (10-Prozent-Regel)

Sobald mehr als 10 Prozent einer Bauteilfläche (z.B. Fassade, Dach) saniert werden, müssen die Mindestanforderungen des GEG eingehalten werden. 

Wichtig für unterschiedliche Gebäudetypen:

Was fällt unter energetische Sanierung? Die wichtigsten Maßnahmen

Die energetische Sanierung umfasst je nach Gebäudetyp unterschiedliche Schwerpunkte: 

1. Dämmung der Gebäudehülle

Wohngebäude und Büros: 

Industriegebäude: 

Sakralbauten: 

2. Fenster und Verglasungen

Standard-Anwendungen: 

Sonderanwendungen: 

3. Heizungsmodernisierung

Wohngebäude: 

Industriegebäude: 

Öffentliche Gebäude: 

Sakralbauten: 

4. Lüftungs- und Klimatechnik

Besonders relevant bei: 

5. Beleuchtung und Gebäudeleittechnik

LED-Umrüstung: 

Building Management Systems (BMS): 

Energetische Sanierung Förderung für verschiedene Gebäudetypen (Stand: November 2025)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt grundsätzlich für Wohn- und Nichtwohngebäude: 

Heizungsförderung über KfW (Programm 458)

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW (Programm 458). Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen: 

Förderfähige Heizungssysteme:

Wichtig: Antrag muss vor Vertragsabschluss bei der KfW gestellt werden. 

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) über BAFA

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen (außer Heizung) gibt es Zuschüsse vom BAFA – auch für Nichtwohngebäude: 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind: 

BEG Wohngebäude / Nichtwohngebäude über KfW

Für umfassende Sanierungen bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss: 

KfW 261 (Wohngebäude): 

KfW 263 (Nichtwohngebäude): 

Hinweis: Das frühere Programm KfW 262 wurde eingestellt. 

Energieberatung gefördert

Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 

Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN): 

Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der den zusätzlichen 5-Prozent-Förderbonus bei BEG-EM sichert. 

Steuerliche Aspekte bei verschiedenen Eigentümerstrukturen

Für vermietete Immobilien (gewerbliche Vermieter)

Bei vermieteten Objekten können energetische Sanierungsmaßnahmen oft als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten abgesetzt werden: 

Voraussetzungen: 

Vorteil: Sofortige steuerliche Entlastung.

Wichtig: Förderungen (BAFA/KfW) können genutzt werden und die verbleibenden Kosten sind als Werbungskosten absetzbar (sofern Erhaltungsaufwand). 

Für selbstgenutzte Wohngebäude (§ 35c EStG)

Der Steuerbonus nach § 35c EStG (20 Prozent über 3 Jahre, max. 40.000 Euro) gilt für selbstgenutzte Wohngebäude und ist für gewerbliche Eigentümer meist nicht relevant. 
Wichtig: Nicht mit Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Für Kirchengemeinden, Kommunen und gemeinnützige Träger

Amortisation und Wirtschaftlichkeit

Die Amortisationsdauer variiert je nach Gebäudetyp und Nutzungsintensität. Gleichzeitig tragen Faktoren wie Wertsteigerung, die Vermeidung von Stranded-Asset-Risiken sowie verfügbare Fördermittel dazu bei, die wirtschaftliche Amortisationszeit deutlich zu verkürzen.

Besonderheiten bei verschiedenen Gebäudetypen

Industriegebäude

Herausforderungen: 

Lösungen: 

Wirtschaftlicher Vorteil: Hohe Energieeinsparungen durch Produktionsbetrieb rechtfertigen oft höhere Investitionen. 

Sakralbauten (Kirchen)

Herausforderungen: 

Lösungen: 

Förderung: Zusätzliche Förderprogramme der Bistümer und Landeskirchen prüfen. 

Öffentliche Gebäude (Schulen, Verwaltungen)

Besonderheiten:

Lösungen: 

Förderung: Kommunale Förderprogramme, spezielle Schulbauprogramme der Länder. 

Büro- und Verwaltungsgebäude

Herausforderungen: 

Lösungen: 

Energetische Sanierung bei laufendem Betrieb

Viele Gebäude können nicht vollständig geschlossen werden (Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, öffentliche Verwaltungen). Hier sind besondere Strategien erforderlich: 

Etappenweise Sanierung

Logistik und Koordination

Mehrkosten einkalkulieren

Sanierung im laufenden Betrieb verursacht oft 15-30 Prozent Mehrkosten gegenüber Vollsperrung – ist aber manchmal alternativlos.

Fazit: Energetische Sanierung als strategische Aufgabe für alle Gebäudetypen

Die energetische Sanierung im Bestand ist eine der wichtigsten Aufgaben für Eigentümer, Betreiber und öffentliche Träger. Die Herausforderungen variieren je nach Gebäudetyp erheblich – von Industriehallen über Bürokomplexe bis hin zu Sakralbauten erfordert jedes Objekt individuelle Lösungen.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:

Wer jetzt strategisch plant, Förderungen clever nutzt und mit erfahrenen Partnern arbeitet, sichert nicht nur den Wert seiner Immobilien – sondern schafft zukunftsfähige Gebäude, die den Anforderungen von Nutzern, Gesellschaft und Regulatoren gerecht werden.
 
Sie planen die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden? Mit dem richtigen Partner für Bauen im Bestand – von der strategischen Planung über die Fördermittelberatung bis zur fachgerechten Umsetzung – wird aus der Herausforderung eine Chance zur Wertsteigerung und Zukunftssicherung.